Gerichtswesen (Italien)

Das Gerichtswesen in Italien, die Judikative, ist als dritte Gewalt strikt von den übrigen Gewalten getrennt. Das italienische Gerichtswesen ist weit gehend formal unabhängig. Die Richter sind lediglich durch die Gesetze gebunden. Die Italienische Republik kennt als Parlamentarisches Regierungssystem eine Gewaltenverschränkung zwischen Exekutive und Legislative.

Im Gegensatz zu vielen Rechtsordnungen ist auch der italienische Staatsanwalt (Pubblico ministero) nicht an die Weisung der Exekutive gebunden und auch nicht dem Justizministerium unterstellt. Richter und Staatsanwälte werden als magistratura bezeichnet, was in der deutschen Sprache ohne direkte Entsprechung ist; gebräuchliche Begriffe dafür sind Richterstand, Gerichtsbarkeit und Gerichtswesen. Ein magistrato kann also sowohl ein Richter als auch ein Staatsanwalt sein. Die Begrifflichkeiten entsprechen jenen, welche in Südtirol zur deutschsprachigen Beschreibung der Rechtslehre der Italienischen Republik verwendet werden.


© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search